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Neue AGB von Banken:
Kunden haften für falsche Bankverbindungen

Am 1. November 2009 sind die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der deutschen Banken in Kraft getreten. Diese beinhalten im Wesentlichen sechs wichtige Änderungen, von denen eine wiederum für die Nutzer von systema.FS Finanzbuchhaltung besonders hervorzuheben ist: der Wegfall des Namensabgleichs durch die Banken.

"Seit dem 1. November sind bei Überweisungen ausschließlich Kontonummer und Bankleitzahl maßgeblich", fasst Rainer Frank diese neue AGB-Regelung kurz zusammen. Bislang sei es üblich gewesen, dass, zumindest was Überweisungsbelege anbelangte, die Banken den Namen des Empfängers mit der angegebenen Kontonummer abgeglichen haben, so der Produktmanager systema.RECHNUNGSWESEN. Mit Inkrafttreten der neuen AGB haften ab sofort die Bankkunden für fehlerhafte Angaben. Bei Falscheingaben wie Zahlendrehern bei den Bankverbindungen sind die Auftraggeber künftig auf die Kulanz ihrer Bank angewiesen.

systema Deutschland stellt ihren systema.FS Kunden seit 2008 einen kostenfreien Service zur Generierung von IBAN und BIC für Debitoren, Kreditoren und Klienten zur Verfügung. Eine Haftung für die Nutzung dieser enorm zeitsparenden Funktion schließt das Unternehmen jedoch aus. Der Grund für den Haftungsausschluss ist neben den IBAN-Berechnungsresultaten in den brandaktuellen AGB der Banken zu finden. Diese verlagern die Haftung für falsche Bankverbindungen unter Kürzung bisheriger eigener (Abgleich-)Leistungen auf den Kunden.

Mehr Informationen zur Funktion IBAN-BIC-Generierung in systema.FS sind in den 2008 veröffentlichten Releasenotes von systema.FS Finanzbuchhaltung nachzulesen.